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Allgemeine Nutzungsbedingungen der refive GmbH für Geschäftskunden

Präambel

Die refive GmbH (im Folgenden „refive“) ist Betreiber und Herausgeber vom refive (https://refive.io & https://refiveapp.com) und aller alternativen Zugangsmöglichkeiten zu den Diensten von refive (z.B. mit Hilfe eines Webservices auf den Webseiten der jeweiligen Partner oder Applikationen für Mobilegeräte oder weitere Domäne).

1. Geltungsbereich

1.1
refive bietet eine auf digitale Kassenbons basierte Analyse- und Kundenbindungs-Plattform an (im Folgenden: Software) an. 

1.2

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen refive und Geschäftskunden (im Folgenden „Partner“), die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, über den Dienst „refive“ geschlossen werden.

1.3
Abweichende AGB des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, refive stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.

2. Vertragsabschluss

2.1

Für den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Software gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. das Vertriebsteam von refive erstellt ein entsprechendes Angebot (im Folgenden „Vertrag“) in Schrift- oder Textform, welches vom Partner durch Bestätigung in Textform oder Schriftform, spätestens aber durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird.
  2. der Partner konfiguriert im Rahmen einer Self Service Antragsstrecke auf der Webseite den gewünschten Leistungsumfang selbst. Bei Bestätigung der Auswahl, erhält der Partner auf dieser Basis automatisch ein Angebot (im Folgenden „Vertrag“, s.o.) in Schrift- oder Textform, welches vom Partner durch Bestätigung in Textform oder Schriftform, spätestens aber durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird

Für die Erstellung des Vertrages sind vom Partner die erforderlichen Daten anzugeben und der Funktionsumfang zu bestimmen. 

2.2

Durch den Abschluss eines Vertrags zur Nutzung gemäß Ziffer 3.1. räumt refive dem Partner das Recht ein, die Software -je nach Abrechnungsmodalität ab dem in Ziffer 6. gewährten Zeitraum- zu nutzen.

3. Vertragsgegenstand

3.1

refive stellt dem Partner für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu der auf refive angebotenen und vom Partner ausgewählten Version der Software als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Software-Version einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten ergibt sich aus der Beschreibung auf der Internetseite von refive unter der Rubrik „Preise“ oder anhand eines individuell generierten Angebots im Kontext von 2.1a. Weitere Leistungen sind nicht Gegenstand eines Vertrags über die Nutzung der Software. Solche weiteren Leistungen können von refive auf Basis eines gesonderten Vertrages erbracht werden.

3.2

Soweit nicht anders vereinbart, stellt refive a) digitale und rechtskonforme Kassenbons per QR Code aus. Durch die digitalen Kassenbons kann der Partner zudem b) Kundenbindung und -Analyse zu betreiben.

Zu den in b) möglichen Leistungen gehört u.a., dass der Partner  1) mit Nutzern in der Filiale in Kontakt treten kann, um das Verkaufsgespräch digital fortzusetzen, 2) Nutzern in der Filiale identifizieren und Offline-Daten nutzen kann, um sie besser zu verstehen und CRM-Abläufe zu verbessern, 3) Online- und Offline-Nutzeridentitäten verbinden kann, um ein durchgängig personalisiertes Omnichannel-Erlebnis anzubieten und 4) Kundenbindungsmaßnahmen neu aufsetzen oder über den refive Kassenbon visibel machen kann. Darunter fällt auch die Option, ein komplettes Treueprogramm aufzusetzen, um Nutzer über den Kassenbon oder ihre E-Mail-Adresse für ihre Online- und/oder Offline-Einkäufe mit Punkten und/oder Stempeln zu belohnen.

3.3

Der Partner wählt den Funktionsumfang auf der Internetseite von refive unter der Rubrik a) „Preise“ oder b) „Registrieren“ aus. Alternativ erfolgt die Wahl c) im Rahmen der Gespräche mit dem refive Vertriebsteam.

3.4

Der Partner zeigt im Rahmen des Bezahlvorgangs die von refive generierten QR Codes an und ermöglicht es so den Nutzern, die QR Codes per mobilem Endgerät (Smartphone) zu scannen und die digitalen Kassenbons im sich dann öffnenden Browser im Smartphone zu nutzen.

Der Nutzer kann je nach definierten Einstellungen des Partners mit dem refive Kassenbon interagieren. Er kann sich insbesondere den digitalen Bon per E-Mail zuschicken lassen oder als PDF herunterladen.

Sollte für die Inanspruchnahme bestimmter Funktionen eine Datenübermittlung notwendig sein, muss der Nutzer der Datenübermittlung zustimmen. refive verarbeitet die Daten entsprechend der Einwilligung des Nutzers (Opt-In).

3.5

Je nach Konfiguration der o.g. Kundenbindungs- und -Analysefähigkeiten, kann der Partner im refive Admin Bereich die relevanten Datenpunkte einsehen, neue Kundenbindungs-Aktionen konfigurieren und bestehende Kundenbindungs-Aktionen anpassen.

4. Rechte und Pflichten

4.1

refive sichert die in Ziffer 11 Funktionalität und Verfügbarkeit zugesicherten  Serviceleistungen und die in Vertrag vereinbarten Leistungen zu. 

Der Partner verpflichtet sich zu den in Ziffer 5 beschriebenen Maßnahmen.

4.2

refive übernimmt keine Verantwortung für über den digitalen Kassenbon veröffentlichte Inhalte und Angebote, sofern diese durch den Partner bestimmt oder freigegeben werden.

refive und der Partner sind jeweils dafür verantwortlich, dass die jeweils von ihnen überlassenen Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter oder sonstige Rechtsvorschriften verletzen. Insbesondere dürfen keine Vorschriften des Strafrechts, des Wettbewerbsrechtes, des Jugendschutzgesetzes oder keine öffentlich-rechtlichen Kennzeichnungsvorschriften und keine Rechte Dritter wie Marken und Urheberrechte verletzt werden.

5. Rechte und Pflichten des Partners

5.1

Der Partner verpflichtet sich eine Einweisung aller relevanten (Filial-)Mitarbeiter in Bezug auf die refive Plattform vorzunehmen.

5.2

Sollte ein statischer QR Code genutzt werden, verpflichtet sich der Partner diesen entsprechend den von refive erhaltenen Best Practice Anweisungen im Geschäft zu positionieren.

5.3

Der Partner räumt refive der zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages an dem vom Partner überlassenen bzw. freigegebenen Inhalten/Materialien, wie z.B. den marken – und urheberrechtlich geschützten Inhalten, die nicht ausschließlichen (einfachen), auf den Zeitraum dieses Vertrages beschränkten, räumlich unbeschränkten, nicht übertragbaren Nutzungsrechte ein.

Bei Verletzung der vorstehenden Ziffer, stellt der jeweilige Partner den jeweils anderen auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der Verletzung ihrer Rechte durch die in dieser Ziffer genannte Verwendung der o.g. Materialien oder Inhalte oder aufgrund einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder anderer Rechte Dritter durch das Angebot, den Verkauf oder Erwerb geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

5.4

Der Partner darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch refive nicht offenkundige, kaufmännische oder sonstige geheime, geschützte und personenbezogenen Daten und Informationen an Dritte weitergeben. Solche Informationen sind insbesondere jegliche Informationen oder Daten in Verbindung mit Vertriebstechniken, Designs, Geschäftspartnern, Business Pläne, Finanzen, Preise, Policen, Prozesse, Formulare und diese Bestellrichtlinie, somit damit verbundene Dokumentationen. Der Partner ist verpflichtet, solche Informationen als Geschäfts und Betriebsgeheimnisse zu behandeln und auch nicht selbst zu verwerten. Als Dritte i.S. dieser Regelung gelten nicht die verbundenen Unternehmen i.S. des §15 AktG sowie Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners.

6. Gebühren und Zahlung

6.1

Die Zahlung der Gebühr erfolgt auf Basis der von refive erhaltenen Rechnungen und der dort genannten, verfügbaren Zahlungsoptionen und Fristen. Sollte die Zahlung der Gebühren überfällig sein, so kann refive die Gebühren mit eventuell auszuzahlenden Beträgen verrechnen.

6.2

Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf den Internetseite(n) von refive dargestellt werden. Die dortigen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Die Höhe der Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Konditionen.

6.3

Der Partner hat die Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig. Die Verträge verlängern sich automatisch um die vorher definierte Vertragslaufzeit, sofern nicht gemäß Ziffer 7 gekündigt wird.

6.4

Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software und wird monatlich automatisch verlängert, sofern nicht vorher gemäß Ziffer 7 gekündigt wird.

Der Rechnungsbetrag ergibt sich hierbei aus dem Partner zur Verfügung gestellten Vertrages.

Bei monatlicher Abrechnung wird dem Partner eine Rechnung von refive in elektronischer Form per E-Mail versandt.

6.5

Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Merchant Admin Accounts und wird jährlich automatisch verlängert, sofern nicht vorher gemäß Ziffer 7 gekündigt wird.  refive schaltet den Zugang zum Merchant Admin Accounts entsprechend zunächst für ein Jahr frei.

Der Rechnungsbetrag ergibt sich hierbei aus dem Partner zur Verfügung gestellten Vertrages. 

Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erfolgen in der Regel per Überweisung jährlich im Voraus.

Bei jährlicher Abrechnung wird dem Partner eine Rechnung über 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. 

6.6

Sollte sich bei der monatlichen Abrechnung die Preisklasse der Version aufgrund einer Veränderung der Anzahl der Standorte oder Kassensysteme, oder Umfang an Features erhöhen, stellt refive den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungsmonats entweder sofort oder mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung. Sollte sich bei monatlicher Abrechnung die Preisklasse der Version wegen einer Änderung der Standorte oder Kassensysteme, oder Umfang an Features während des Abrechnungszeitraumes verringern, so hat der Partner keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.

6.7

Sollte sich bei der jährlicher Abrechnung die Preisklasse der Version aufgrund einer Veränderung der Anzahl der Standorte oder Kassensyteme, oder Umfang an Features erhöhen, stellt refive den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung (tagesgenaue Abrechnung). Sollte sich bei jährlicher Abrechnung die Preisklasse der Version wegen einer Änderung der Standorte oder Kassensysteme, oder Umfang an Features während des Abrechnungszeitraumes verringern so hat der Partner keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.

6.8

Im Verzugsfall des Partners, sofern auch nach Ablauf einer dem Partner gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist refive berechtigt, den Zugang des Partner zur Software unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird refive den Partner im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Partner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Partner können nicht gegenüber refive geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat refive kein Recht den Zugang zu der Software zu sperren. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1

Der Partner und refive können wie folgt kündigen:

  1. Bei Verträgen mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Monat, sofern nicht der Partner vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Beginn einer Verlängerungsperiode. 
  2. Bei Verträgen über die Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Partner mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt. Für die Verlängerung der Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung wird refive dem Partner spätestens zwei Wochen vor Beginn der neuen Verlängerungsperiode eine neue Jahresrechnung zur Überweisung zur Verfügung stellen.

Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Diese ist insbesondere gegeben, wenn:

  • Wiederholte Verstöße gegen vertragliche Pflichten durch den Partner begangen und diese auch nach Aufforderung nicht unterlassen werden.
  • Bei der Registrierung durch den Partner falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
  • Nutzer zu viele (zu unbestimmt, besser: mehrfach) negative Erfahrungen zu einem Partner melden und diese nicht offensichtlich unberechtigt sind. refive behält sich vor, die Bewertungen vorher genau zu prüfen.

7.2

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform. Mit wirksamer Kündigung werden die Angebote des Partners und der Zugriff zu allen Diensten von refive deaktiviert.

8. Gewährleistung und Haftung

refive haftet gegenüber dem Partner für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch refive oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und für den Verlust von Daten, wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Partners nicht vermeidbar gewesen wäre. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall von Garantien durch refive oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

Der Partner stellt refive von jeglichen Ansprüchen der Nutzer, die auf Pflichtverletzungen des Partners beruhen, frei.

9. Urheberrecht

Die Plattform selbst und die über sie zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzgesetze geschützt. Diese Rechte gilt es zu beachten und insbesondere Unternehmens- und Produktkennzeichen sowie Marken und Urheberrechtsvermerke nicht zu entfernen.

10. Datenschutz

Der sensible Umgang mit allen personenbezogenen Daten ist wichtig. Dem ist sich refive bewusst und deshalb werden alle Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts beachtet. refive wird personenbezogene Daten zu keiner Zeit unbefugt Dritten zugänglich machen oder an Dritte weitergeben. Einzelheiten zur Verarbeitung der Nutzerdaten sind in den Datenschutzbestimmungen von refive geregelt. Diese finden Sie auf jeder Seite von refive.

11. Funktionalität und Verfügbarkeit

refive strebt hohe technische Standards an, weist jedoch darauf hin, dass bei der genutzten Technologie Fehler, die zu Schäden führen können, nicht auszuschließen sind. Wir bemühen uns, eine durchgehende Verfügbarkeit der Plattform zu ermöglichen; eine durchgehende Verfügbarkeit der Plattform wird aber weder geschuldet noch garantiert. Wir behalten uns vor, den Zugang zum Dienst insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen zu beschränken. Im Falle der Beschränkung des Zugangs wird dieser falls möglich vorher angekündigt.

Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich und nicht von refive zu vertreten. Die eingeschränkte Verfügbarkeit bei der Wartung des Systems erfolgt in den erforderlichen Wartungszeiten.

refive wird die Software der Plattform laufend aktualisieren, erweitern und/oder verändern, um auf veränderte Nutzerinteressen zu reagieren, um technische Fehler zu beheben und neue Funktionen einzuführen. Es besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Software in dem bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt bestehenden Zustand.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere solche Fehler, die durch von Nutzern zu vertretende Bedienungsfehler entstehen. refive übernimmt keine Garantien im Rechtssinne.

Die Nutzung der Plattform setzt einen Computer oder ein Mobilgerät, einen Internetzugang und eine gängige und funktionsfähige Browser-Software voraus.

Wir behalten uns vor, die im Rahmen der Plattform kostenlos angebotenen Serviceangebote zu ergänzen.

12. Allgemeines

refive GmbH

Angermünder Str. 12
10119 Berlin

E-Mail: info@refive.io

Gesetzliche Vertretungsberechtigte:

Geschäftsführer: Mitul Jain, Cristian Martín Peláez

Eintragung im Handelsregister:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 215390 B

Stand: 11. Januar, 2022

Maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Ihnen und refive während der Geschäftsbeziehung ist Deutsch. Die AGB stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

13. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB werden Ihnen spätestens drei Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform bekannt gegeben. Wenn Sie Ihre Zustimmung zu den Änderungen erteilen, werden sie zum angegebenen Zeitpunkt wirksam. Ansonsten können Sie, wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Bekanntgabe die Vertragsbeziehung mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderungen schriftlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen als erteilt. Auf diese Folge werden wir Sie mit Bekanntgabe der Vertragsänderung besonders hinweisen.

14. Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten nach diesen Teilnahmebedingungen oder im Zusammenhang mit refive ist Berlin. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind die Betreiber nicht verpflichtet.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.